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Update: Amazon, Datenschutz und PATRIOT ACT

Von Christoph Pingel, am 8.3.04 um 9:50:51 Uhr.

Im November letzten Jahres war ich wieder einmal durch diverse Berichte auf die Schwierigkeiten aufmerksam geworden, die Amazon.de und Amazon.com durch den PATRIOT ACT bekommen könnten. Es läuft darauf hinaus, daß Buchhändler in den USA den Behörden Auskunft geben müssen, wer wann welche Bücher gekauft hat (wenn sie es wissen), und es besteht Grund zu der Annahme, daß dieses Wissen dann z.B. dazu führen könnte, daß man nicht mehr in die USA einreisen kann oder dabei Probleme bekommt, wenn das die falschen Bücher sind. Zum Hintergrund vergleiche folgende Links:

http://www.heise.de/ix/artikel/2003/05/096
http://www.intern.de/news/4874.html
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/16039/1.html

Nach einer fruchlosen Nachfrage (erkennbar aus dem Zitat gleich unten), die mit Textbausteinen wie im März [2003] beantwortet wurde, wollte ich es genauer wissen. Um es gleich vorwegzunehmen: Amazon.de kann einen effektiven Datenschutz für seine deutschen Kunden nicht garantieren, da die EDV in den USA abgewickelt wird und damit dem PATRIOT ACT unterliegt. Hier meine etwas 'verschärfte' Frage nach einigen eher förmlichen Antworten (an info@amazon.de) vom 11.11.2003:

»Meine Frage war, ob amazon.de eine verbindliche Garantie abgeben kann, daß Daten über mein Kaufverhalten, insbesondere die bezogenen Bücher, nicht via amazon.com wegen des PATRIOT ACT an US-Behörden weitergegeben werden.

Die Antwort sollte mindestens ein 'ja' oder ein 'nein' enthalten. Der Verweis auf 'korrekte rechtliche Verfahrensweisen' genügt mir leider nicht, da ich Grund zu der Annahme habe, daß einige gegenwärtige Gesetze in den USA verfassungswidrig sind und ich als Kunde von amazon.de Opfer US-amerikanischer Gesinnungsschnüffelei werden könnte.«

Die Antwort (positiv: sie erfolgte innerhalb weniger Stunden) ist aber immer noch zu schwammig:

»(...) Wir haben innerhalb der Amazon-Unternehmensgruppe im Einklang mit dem geltenden Datenschutzrecht sämtliche Vorkehrungen getroffen, um die Daten unserer Kunden zu schützen. Gleichzeitig ist es unser erklärtes Ziel, eine optimale Kundendienstleistung über sämtliche Geschäftsbereiche und Grenzen hinweg zu bieten. Daher können Sie sich international einloggen und so auf Ihre einmal hinterlegten Daten wie Adresse und Zahlungsdaten zugreifen. Wir hoffen, dass dies auch in Ihrem Sinne und Interesse ist.

Sie können sicher sein, dass wir in den Ländern, in denen wir Bücher, CDs, Videos und andere Artikel im Internet anbieten, stets die gesetzlichen Bestimmungen beachten. Dies schließt selbstverständlich auch die Datenschutzgesetze ein.

Sollten Sie noch konkrete Anfragen zum amerikanischen Datenschutz bei Amazon.com haben, so möchte ich Sie gerne auf unsere Kollegen verweisen. Sie erreichen den amerikanischen Kundenservice unter *info@amazon.com*. (...)«

Die Situation erinnert etwas an das Lügner-Paradox (sagt ein Kreter zu mir: »Alle Kreter lügen«) und ist insofern informationstechnisch höchst interessant.

Denn ich darf mich, wenn ich sicher sein möchte, daß meine Daten nicht an US-Behörden weitergegeben werden, mit den Kollegen in den USA in Verbindung setzen, die wiederum gesetzlich dazu verpflichtet sind, es mich nicht wissen zu lassen, wenn Behörden Einsicht in die Daten nehmen.

Preisfrage: Gilt der Datenschutz in Deutschland auch für Kunden einer Firma, die ihre EDV in den USA abwickelt? Gibt es überhaupt eine Möglichkeit, herauszufinden, was Amazon mit meinen Daten macht, wenn sie darüber gesetzlich zum Schweigen verpflichtet sind? An diesen Fragen sollten sich die Datenschutz-Experten bitte mal versuchen.

Zum Hintergrund hier noch ein Link zu einem telepolis-thread, bei dem ich mitgemischt habe:
http://www.heise.de/tp/foren/go.shtml?read=1&msg_id=4532682&forum_id=49269